Grundlegende Fragen des Erbrechts
1. Was regelt das Erbrecht?
Das Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer Person nach deren Tod verteilt wird. Es bestimmt, wer erbt, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen. Das Erbrecht basiert auf den Grundsätzen der Testierfreiheit, der gesetzlichen Erbfolge und der Pflichtteilsregelungen.
2. Testierfreiheit: Kann ich meinen Nachlass frei verfügen?
Grundsätzlich gilt in Österreich die Testierfreiheit, was bedeutet, dass Sie bestimmen können, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Sie können ein Testament verfassen oder Verfügungen von Todes wegen treffen. Es gibt jedoch gesetzliche Grenzen, wie etwa den Pflichtteil, der bestimmten Personen gesetzlich zusteht.
3. Gesetzliche Erbfolge: Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Falls keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, wer die gesetzlichen Erben sind und in welcher Reihenfolge sie erben. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt Familienverhältnisse, wie Ehe, eingetragene Partnerschaft und Verwandtschaftsgrade.
4. Pflichtteilsanspruch: Können Erben enterbt werden?
In Österreich haben bestimmte Personen einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dazu gehören vor allem die Kinder und der Ehegatte. Der Pflichtteilsanspruch ist ein prozentualer Anteil am gesetzlichen Erbteil und kann nicht durch Verfügung von Todes wegen entzogen werden. Eine Enterbung ist nur unter ganz bestimmten Umständen möglich, beispielsweise, wenn eine Straftat gegen den Erblasser durch einen Pflichtteilsberechtigten begangen wurde.
5. Testamentsarten: Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten in Österreich, darunter das eigenhändige Testament, das fremdhändige Testament, das öffentliche Testament und das Nottestament. Jede dieser Formen hat spezifische Voraussetzungen und Eigenheiten, die beachtet werden müssen.
6. Wie kann ich mein Testament sicher aufbewahren?
Es ist wichtig, dass das Testament sicher aufbewahrt wird, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Möglichkeiten hierfür sind die Hinterlegung bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin, die Aufbewahrung im Zentralen Testamentsregister.
7. Brauche ich einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für mein Testament?
Die Erstellung eines Testaments ist zwar grundsätzlich eigenhändig ohne Rechtsanwalt oder Notar möglich, aber aufgrund der Komplexität des Erbrechts ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin kann sicherstellen, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre individuellen Wünsche richtig umgesetzt werden.
Ein grundlegendes Verständnis des Erbrechts ist ein erster Schritt zu einer geordneten Nachlassregelung. Bei konkreten Fragen oder komplexeren Nachlasssituationen ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden.
Mag. Elisabeth Esterer, Rechtsanwältin in Salzburg (Puch bei Hallein) für Erbrecht steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.