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Befreiung von den Gebühren für den Immobilienerwerb ab 1. April

Immobilienrecht § Baurecht
25.03.2024
Rechtsanwalt Salzburg
Mag. Elisabeth Esterer Rechtsanwältin

Der Freibetrag beträgt 500.000 Euro und ab einem Betrag von zwei Millionen Euro muss der gesamte Betrag gezahlt werden. Diese Maßnahme wird zunächst bis Ende Juni 2026 umgesetzt.

Für die Gebührenbefreiung beim Erwerb von Wohneigentum steht nun ein Termin fest: Ab dem 1. April 2024 müssen die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch und das Hypothekenregister in der Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Dieser Beschluss wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats gefasst und wird voraussichtlich nächste Woche im Plenum verabschiedet.

 

Das Team der Esterer & Ellmauthaler Rechtsanwältinnen OG, steht Ihnen als Rechtsanwalt und Ansprechpartner in Salzburg oder online österreichweit für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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