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Befreiung von den Gebühren für den Immobilienerwerb ab 1. April

Immobilienrecht § Baurecht
25.03.2024
Rechtsanwältin
Mag. Elisabeth Esterer Rechtsanwältin

Der Freibetrag beträgt 500.000 Euro und ab einem Betrag von zwei Millionen Euro muss der gesamte Betrag gezahlt werden. Diese Maßnahme wird zunächst bis Ende Juni 2026 umgesetzt.

Für die Gebührenbefreiung beim Erwerb von Wohneigentum steht nun ein Termin fest: Ab dem 1. April 2024 müssen die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch und das Hypothekenregister in der Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Dieser Beschluss wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats gefasst und wird voraussichtlich nächste Woche im Plenum verabschiedet.

Für alle Fragen rund um die Erstellung von Kaufverträgen und den Erwerb von Immobilien steht Ihnen Mag. Elisabeth Esterer, Rechtsanwältin für Immobilien in Salzburg (Puch bei Hallein), gerne zur Verfügung.

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