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Scheidung – Ein Überblick für Betroffene

Familienrecht § Scheidung
03.01.2024
Rechtsanwältin
Mag. Elisabeth Esterer Rechtsanwältin

Beantragung der Scheidung

Die Scheidung kann von einem der Ehepartner (Scheidungsklage) oder von beiden gemeinsam (Antrag) gestellt werden. Dieser wird beim örtlich zuständigen Bezirksgericht (Bezirksgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes), eingereicht.

Notwendigkeit der Vertretung durch einen Scheidungsanwalt / eine Scheidungsanwältin

Es ist generell ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen, der/die auf Familienrecht und Scheidungen spezialisiert ist. Durch den Scheidungsanwalt/die Scheidungsanwältin können rechtliche Fragen geklärt werden, eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder die Scheidungsklage eingebracht werden.

Einvernehmliche Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn beide Parteien sämtliche Punkte, wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsorge für gemeinsame Kinder, einvernehmlich regeln können. Die Abwicklung der einvernehmlichen Scheidung geht für gewöhnlich rasch und Konflikte können dadurch vermieden werden.

Streitige Scheidung

Im Falle einer streitigen Scheidung entscheidet das Gericht über Zerrüttung der Ehe, Verschulden und weitere strittige Punkte. Beide Parteien haben das Recht auf Anhörung und können ihre Standpunkte vor Gericht vertreten. Nach erfolgter Scheidung ist ein weiteres Gerichtsverfahren notwendig über die Aufteilung der ehelichen Güter, wenn diesbezüglich keine Einigung besteht.

Fristen

Zu beachten gilt, dass bei einer Eheverfehlung des Partners nach sechs Monaten Verzeihung eintritt und eine Verschuldensscheidung aus dem Grund dieser Eheverfehlung nach dieser Zeit nicht mehr eingebracht werden kann. Eine Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe kann erst drei bzw sechs Jahre (ab Zerrüttung der Ehe) eingebracht werden.

Gemeinsame Kinder

Kann keine gemeinsame Einigung erzielt werden, entscheidet das Gericht bei gemeinsamen Kindern über die Obsorge, den Aufenthalt des Kindes und das Kontaktrecht. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund.

 

Haben Sie Fragen zur Scheidung? Kontaktieren Sie jetzt Mag. Elisabeth Esterer, Rechtsanwältin in Salzburg (Puch bei Hallein) für Scheidungen und vereinbaren Sie einen Termin.

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